Ordnungen
Ehrenordnung
- Ordnung zur Antragstellung der Ehrennadeln Gold, Silber oder Bronze.
Finanzordnung
- Diese Finanzordnung gilt für alle Organe des Verbandes. Sie regelt die Verwaltung der Finanzen des Verbandes, soweit Sie nicht in der Verbandsatzung geregelt ist.
Jugendordnung
- Der Gehörlosen-Sportjugend Baden-Württemberg obliegt die Vorbereitung, Durchführung und Überwachung der Verbandsjugendarbeit.
Spartenordnung
- Die Sparten sind zuständig für alle Belange der entsprechenden Sportart in verwaltungsmäßiger und sporttechnischer Hinsicht. Den Sparten obliegt die Vorbereitung, Durchführung und Überwachung ihres Sportbetriebs.
Wahlordnung
- Wahlordnung zum Verbandstag
Delegiertenschlüssel
- Delegiertenschlüssel zum Verbandstag