Ordnungen

Ehrenordnung

  • Ordnung zur Antragstellung der Ehrennadeln Gold, Silber oder Bronze.

Finanzordnung

  • Diese Finanzordnung gilt für alle Organe des Verbandes. Sie regelt die Verwaltung der Finanzen des
    Verbandes, soweit Sie nicht in der Verbandsatzung geregelt ist.

Jugendordnung

  • Der Gehörlosen-Sportjugend Baden-Württemberg obliegt die Vorbereitung, Durchführung und Überwachung der Verbandsjugendarbeit.

Spartenordnung

  • Die Sparten sind zuständig für alle Belange der entsprechenden Sportart in verwaltungsmäßiger und
    sporttechnischer Hinsicht. Den Sparten obliegt die Vorbereitung, Durchführung und Überwachung ihres
    Sportbetriebs.

Wahlordnung

  • Wahlordnung zum Verbandstag

Delegiertenschlüssel

  • Delegiertenschlüssel zum Verbandstag

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